Rehasport

Rehabilitationssport (Wirbelsäulengymnastik)

Rehasport wird ärztlich verordnet und findet in Übungsgruppen (Wirbelsäulengymnastik) mit speziell ausgebildeten Übungsleitern statt.

Rehasport wird im allgemeinen für einen beschränkten Zeitraum durchgeführt.

Verordnet werden können durch einen zugelassenen Arzt bzw. einer Kurklinik:
•  50 Übungseinheiten über 18 Monate oder 6 Monate nach einer Kur.

Die Kosten werden jeweils von den Leistungsträgern (Krankenkassen, Berufsgenossenschaften, Rentenversicherungen) übernommen.

Ablauf in unserem Verein:
Wenn Sie vom Arzt eine Verordnung für Rehabilitationssport erhalten haben, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung zwecks Abstimmung der freien Kapazitäten in unseren Gesundheitsgruppen.

Sofern noch nicht erfolgt, lassen Sie sich von Ihrer Krankenkasse die Verordnung genehmigen und die Kostenübernahme bestätigen.

Danach reichen Sie die genehmigte Verordnung mit der Kostenübernahmeerklärung bitte in der Geschäftsstelle ein. Dabei werden die genauen Termine und Zeiten festgelegt.

Für den Ablauf des Reha-Trainings bitten wir zu beachten:
•  Der genehmigte Zeitraum Ihrer Krankenkasse sowie die Anzahl der verordneten Einheiten sind einzuhalten.
•  Von den Krankenkassen wird eine regelmäßige Teilnahme vorausgesetzt.
•  Sofern eine Unterbrechungszeit von mehr als 6 Wochen ohne Begründung entsteht, wird Ihre Verordnung ungültig.