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Die
Spitzenverbände der Krankenkassen erkennen das
Qualitätssiegel SPORT PRO GESUNDHEIT und damit den PLUSPUNKT
GESUNDHEIT.DTB jetzt an. Mit dieser grundlegenden Entscheidung
können alle Pluspunkt-Vereine für ihre ausgezeichneten
Angebote mit möglichen Vergünstigungen durch die Kassen
werben. 
Eine direkte
Förderung der Vereinsangebote durch die Kassen ist nicht
vorgesehen; vielmehr müssen sich die Kursteilnehmer der
Pluspunkt-Angebote mit ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen, um
einen Teil der Kursgebühren evtl. erstattet zu bekommen.
Anerkannte Gesundheitskurse bei Tura 76 finden Sie hier.
Hintergrund:
Primärprävention als gesetzliche Aufgabe der Kassen
In § 20 Abs. 1
SGB V macht der Gesetzgeber die Primärprävention als
Sollvorschrift zu einer gesetzlichen Aufgabe der Krankenkassen mit
stark verpflichtendem Charakter. Die Leistungen der
Primärprävention sollen den allgemeinen Gesundheitszustand
verbessern und insbesondere einen Beitrag zur Verminderung
sozialbedingter Ungleichheit von Gesundheitschancen leisten. Die
begrenzten Mittel legen den Krankenkassen ein enges Handlungskorsett
an, gleichzeitig ist eine hohe Qualität bei der Durchführung
der Maßnahme Voraussetzung für deren Erfolg.
In einem 40 seitigen
Leitfaden haben die Spitzenverbände der Krankenkassen formuliert,
welche Handlungsfelder und Kriterien für die Angebote der
Primärprävention als verbindlich gelten. Um eine hohe
Qualität bei der Durchführung der Maßnahmen zu
gewährleisten, wird unter dem Kriterium „Anbieterqualifikation"
auf Berufsgruppen mit einer staatlich anerkannten Ausbildung im
jeweiligen Fachbereich verwiesen. Diesem Kreis gleichgestellt sind die
Maßnahmen unter dem Qualitätssiegel SPORT PRO GESUNDHEIT des
Deutschen Sportbundes und der Bundesärztekammer, wenn sie von
Übungsleitern „Sport in der Prävention" auf der 2.
Lizenzstufe durchgeführt werden. Noch nicht abschließend
geklärt haben die Krankenkassen, wie hoch im einzelnen die
Bezuschussung von Maßnahmen der Gesundheitsförderung
ausfallen wird. Fest steht, dass ausschließlich eine
Rückerstattung der Kurskosten für die Teilnehmerinnen und
Teilnehmer von Gesundheitskursen erfolgen wird, entweder in vollem
Umfang oder anteilig.
Voraussetzungen
der Anerkennung:
Für
Vereinsangebote, die das Qualitätssiegel SPORT PRO GESUNDHEIT auf
Landesebene verliehen bekommen haben, entfällt durch die Aufnahme
in den Leitfaden die Einzelprüfung durch die Krankenkassen. Das
gilt gleichermaßen für alle Angebote, die über den
PLUSPUNKT GESUNDHEIT. DTB mit dem neuen Qualitätssiegel
ausgezeichnet worden sind, da die Kriterien für den PLUSPUNKT
GESUNDHEIT. DTB und das Qualitätssiegel SPORT PRO GESUNDHEIT
identisch sind, letzteres damit als Dachmarke dient. Die Förderung
der Qualitätssiegelangebote wird von den Krankenkassen inhaltlich
auf folgende Schwerpunkte begrenzt:
- Bewegung zur Förderung der
Herz-Kreislauf-Funktion
- Bewegung zur Förderung des
Muskel-Skelettsystems
Die Höhe bzw.
die Dauer der Kostenerstattung liegt im Ermessensspielraum der
Krankenkassen. Eine kontinuierliche Inanspruchnahme dieser
Maßnahmen kann von den Krankenkassen nicht finanziert werden.
Ziel der Kurse ist es, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu
befähigen und zu motivieren, nach Abschluss des
Gesundheitsprogramms das erworbene Wissen bzw. die erworbenen
Fertigkeiten und Übungen selbständig anzuwenden und
fortzuführen sowie in den Alltag zu integrieren.
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